Strenger erwartet von Wirecards Wirtschaftsprüfer EY mindestens ebenso volle Transparenz. „EY muss nicht nur der Finanzaufsicht Bafin und der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung, sondern auch der Wirtschaftsprüferaufsicht erklären, wieso man die Abschlüsse erst jahrelang abgezeichnet hat – und sich beim 2019er Abschluss bislang weigert“, sagte Strenger. „Es geht auch um die Frage, auf welche Belege sich EY früher verlassen hatte“. Er erinnerte daran, dass es die Treuhandkonten schon immer gegeben hat, wegen der EY bis jetzt kein Testat ausstellen kann.
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