Pauschalurlauber sollen bei der Pleite ihres Anbieters künftig besser abgesichert sein. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch Eckpunkte einer neuen Insolvenzsicherung im Reiserecht, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Die Regelungen sind eine Lehre aus der Thomas-Cook-Pleite, bei der sich herausstellte, dass die Insolvenzversicherung bei weitem nicht ausreicht, um die Kunden zu entschädigen. Der Bund springt deshalb dort mit 225 Millionen Euro ein.
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