Umsetzung des Konjunkturpakets – Mit Zuversicht und voller Kraft aus der Krise – Bundesfinanzministerium – Presse

Die Senkung der Umsatzsteuer wird dem Konsum einen kräftigen Impuls und der Konjunktur neuen Schub geben. Sie kommt besonders Beziehern von kleineren Einkommen zugute, die einen größeren Anteil ihres Einkommens für den Konsum ausgeben.

Die Umsatzsteuersätze werden befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die Finanzverwaltung wird alles daransetzen, die Anwendung der neuen Regelungen für die Unternehmen möglichst flexibel und praktikabel zu gestalten. Der Bund übernimmt weitgehend die aus der Senkung der Umsatzsteuersätze im zweiten Halbjahr 2020 resultierenden Mindereinnahmen von geschätzten 19,6 Mrd. Euro und entlastet die Länder bereits im laufenden Jahr um 6 Mrd. Euro. 

Familien mit Kindern und insbesondere Alleinerziehende wurden in Zeiten der Corona-Pandemie durch besondere Einschränkungen belastet. Ihnen wird mit dem Kinderbonus und der befristeten Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende geholfen.

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