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EFD: Schweizer Bundesrat legt Auslegeordnung zur Individualbesteuerung vor

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24.9.2021 die Auslegeordnung zur Individualbesteuerung gutgeheissen. Der Bericht untersucht drei Modelle der Individualbesteuerung. Jedes Modell wird sowohl aufkommensneutral als auch mit Mindereinnahmen dargestellt. Bei Mindereinnahmen von rund 1,5 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer können steuerliche Mehrbelastungen weitgehend vermieden werden.

In der Herbstsession 2020 nahm das Parlament die Verabschiedung einer Botschaft des Bundesrates zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019–2023 auf. Der Bericht „Auslegeordnung zur Individualbesteuerung“ untersucht drei Modelle, wie die Individualbesteuerung in der Schweiz umgesetzt werden könnte.

Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Modelle im Bericht aufkommensmässig auf eine Stufe gestellt. Anhand von zwei Varianten zeigt der Bericht auf, wie sich die Einführung der Individualbesteuerung auf die verschiedenen Haushaltstypen auswirkt. Eine Variante geht von einer aufkommensneutralen Ausgestaltung aus, die bei der direkten Bundessteuer gegenüber dem Status quo weder Mehrnoch Mindereinahmen erzeugt. Die zweite Variante analysiert die Auswirkungen bei Mindereinnahmen von rund 1,5 Mrd. Franken bei der direkten Bundessteuer. Um die angestrebten finanziellen Auswirkungen zu erreichen, werden die Steuertarife erhöht bzw. gesenkt.

Die reine Individualbesteuerung erfasst das Einkommen und das Vermögen jeder Person separat, unabhängig vom Zivilstand. Für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung sind keine Entlastungsmassnahmen vorgesehen. Sie werden stärker belastet als Paare mit gleichmässig verteilten Einkommen.

Die modifizierte Individualbesteuerung entlastet Paare mit ungleicher Einkommensaufteilung oder vereinfacht die Steuerveranlagungen. Dafür ist ein Abzug bei ungleichmässiger Einkommensaufteilung oder die pauschale Zuweisung bestimmter Einkommensbestandteile auf die Eheleute möglich. Ferner sind Abzüge für alleinstehende oder alleinerziehende Personen denkbar.

Ecoplan schlägt im Grundsatz vor, Haushalte mit Kindern zu entlasten. Für Steuerpflichtige mit Kindern soll der Elterntarif gemäss heutigem Recht gelten, für jene ohne Kinder kommt der Grundtarif zur Anwendung. Für Paare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung und Alleinstehende sieht das Modell keine Massnahmen vor.

Bei Ehepaaren mit gleichmässiger Einkommensaufteilung führt ein Übergang zur Individualbesteuerung tendenziell zu einer steuerlichen Entlastung. Umgekehrt resultiert bei einer ungleichmässigen Einkommensaufteilung tendenziell eine Mehrbelastung. Bei der modifizierten Individualbesteuerung kann die Mehrbelastung für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung durch einen Abzug gemildert werden. Weil die kinderrelevanten Abzüge hälftig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden, können diese je nach Konstellation teilweise ins Leere fallen. Dies kann bei Ehepaaren mit Kindern zu Mehrbelastungen gegenüber dem geltenden Recht führen bzw. die Entlastungswirkung abschwächen. Das Ecoplan-Modell führt vor allem bei Ehepaaren mit Kindern zu Entlastungen gegenüber dem geltenden Recht.

Die reine Individualbesteuerung führt bei Alleinstehenden ohne Kinder zu einer steuerlichen Entlastung. Bei der modifizierten Individualbesteuerung und beim Ecoplan-Modell resultiert für diese Personengruppe eine Mehrbelastung. Grund dafür ist, dass bei der modifizierten Individualbesteuerung der Abzug für Ehepaare mit ungleichmässiger Einkommensaufteilung und beim Ecoplan-Modell die Entlastung von Steuerpflichtigen mit Kindern durch eine entsprechende Erhöhung des Tarifs kompensiert werden.

Als nächster Schritt konsultiert das Eidgenössische Finanzdepartement EFD die beiden Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben. Zudem beauftragt der Bundesrat das EFD, bis Herbst 2022 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.

(Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD, Medienmitteilung vom 27.9.2021)