Der BFH hat mit Urteil vom 15.3.2021 – I R 1/18 – entschieden:
1. NV: Nach der Rechtslage des Jahres 2011 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische KGaA, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen (ebenso Senatsurteil vom 15.03.2021 – I R 61/17).
2. NV: Das FG hat den Inhalt des ausländischen Rechts (hier: zur Möglichkeit einer Kapitalrückzahlung durch eine SICAV) festzustellen.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext:BB-ONLINE BBL2021-2069-2