Das BMJV teilt mit: „Zur Evaluierung der §§ 60a bis 60h des Urheberrechtsgesetzes führt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine öffentliche Konsultation durch. In diesem Rahmen können bis zum 31. August 2021 Stellungnahmen zu den im Konsultationsschreiben angeführten Punkten abgegeben werden.“