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BNotK: Notare melden nach Gesetzesänderung erheblich mehr Geldwäscheverdachtsfälle

Die Zahl der Geldwäsche-Verdachtsmeldungen durch Notare im Immobilienbereich ist massiv gestiegen. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht 2020 der Zentralen Einheit des Zolls zur Geldwäschebekämpfung (FIU). Lag die Zahl der Meldungen 2019 noch im zweistelligen Bereich, erhöhte sie sich allein im letzten Quartal 2020 auf über 1.600. Damit haben Notare im Jahr 2020 mit Abstand die meisten Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor abgegeben (fast 60 %). Es folgen die Güterhändler mit etwa 430 Meldungen, Immobilienmakler haben 135 Meldungen erstattet. Hintergrund des erheblichen Mehraufkommens der gemeldeten Verdachtsfälle durch Notare ist eine Gesetzesänderung im Jahr 2020. Notare müssen seitdem unabhängig von eigenen konkreten Verdachtsmomenten eine Meldung an die FIU abgeben, beispielsweise bei Vertragsparteien aus Risikostaaten oder bei verdächtigen Zahlungsmodalitäten. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann, kommentierte die Entwicklung so: „Die FIU-Zahlen belegen, dass die Notare ihre Meldepflichten sehr ernst nehmen. Sie leisten damit einen weiteren und überaus wichtigen Beitrag zur Geldwäschebekämpfung im Immobilienbereich.“

(PM BNotK vom 23.8.2021)