Am 12.7.2021 hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA (European Securities and Markets Authority) eine Aktualisierung ihres ESEF-Berichterstattungshandbuchs über das einheitliche europäische elektronische Format (ESEF Reporting Manual) in der finalen Fassung und in der Änderungsfassung veröffentlicht.
Die Aktualisierung erweitert die bestehenden Leitlinien und berücksichtigt relevante Entwicklungen in den technischen Spezifikationen.
Neben zahlreichen Klarstellungen und redaktionellen Anpassungen wurde das Berichterstattungshandbuch vor allem um Hilfestellungen für Ersteller von ESEF-Berichten ergänzt, die nicht der Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus wurde eine Klarstellung aufgenommen, wonach alle mit Must oder Shall gekennzeichneten Sachverhalte entscheidend seien, um die Anwendung und Vergleichbarkeit eines ESEF-Inline-XBRL-Dokuments zu gewährleisten. Indes hätten Sachverhalte, die mit Should gekennzeichnet sind, im Allgemeinen keinen Einfluss auf die Gesamtnutzbarkeit einer ESEF-Datei. Gleichwohl müsse dies von Fall zu Fall beurteilt werden. Im Rahmen der Aktualisierung des Berichterstattungshandbuchs wurden die Anforderungen an zahlreichen Stellen entsprechend verschärft.
Das Handbuch für die ESEF-Berichterstattung richtet sich an alle Marktteilnehmer, die an der Umsetzung der in der delegierten ESEF-Verordnung festgelegten Anforderungen beteiligt sind, insbesondere an der erstmaligen Erstellung von IFRS-Konzernabschlüssen in Inline XBRL.
(Neu auf WPK.de vom 19.8.2021)