Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen gemäß Art. 135 Abs. 2 Buchst. c MwStSystRL
– nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Vorrichtungen und Maschinen oder auch
– die Vermietung (Verpachtung) derartiger Vorrichtungen und Maschinen, die aufgrund einer zwischen denselben Parteien erfolgenden Gebäudeverpachtung (und als Nebenleistung zu dieser) nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l MwStSystRL steuerfrei ist?
BFH, EuGH-Vorlage vom 26.5.2021 – V R 22/20