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BaFin: GwG – Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise

Die BaFin hat den Entwurf einer aktualisierten Fassung der „Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz“ zur Konsultation gestellt. Die aktualisierte Fassung ersetzt die bisherigen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (GwG). Hintergrund der Aktualisierung ist insbesondere die Änderung des GwG durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG GW). Die Hinweise gelten für alle Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen. Es besteht die Möglichkeit, der Bundesanstalt eine Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens (GW 2-GW 2000-2021/0010) und des Betreffs (Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 18/2021) bis zum 15. September 2021 bitte ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse abzugeben: Konsultation-18-21@bafin.de

(Meldung BaFin vom 18.8.2021)