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BGH: Pflicht des Anwalts zur Vermeidung von Fehlerquellen bei Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen

Der BGH hat mit Beschluss vom 22.6.2021 – VI ZB 15/20 – entschieden: Der Rechtsanwalt hat durch organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig gefertigt wird und innerhalb der laufenden Frist beim zuständigen Gericht eingeht. In der Wahl des Verfahrens, mit dem er dies gewährleistet, ist er dabei grundsätzlich frei. Er hat aber sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Rechtsmittelfristen auszuschließen.