Das IDW teilt mit: „Das Wirtschaftsprüfungsexamen kann nunmehr in Teilen bereits wenige Monate nach Beginn der praktischen Tätigkeit abgelegt werden. Der Gesetzgeber hat damit eine Anregung des IDW aufgegriffen.
Die Neuerung ist im „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ enthalten, welches auch Änderungen der Wirtschaftsprüferordnung und der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung enthält. Die Regelung ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Danach können die Module des Wirtschaftsprüfungsexamens „Angewandte Betriebswirtschaftslehre / Volkswirtschaftslehre“, „Wirtschaftsrecht“ und „Steuerrecht“ bereits nach einer sechsmonatigen praktischen Tätigkeit abgelegt werden. Für die Modulprüfung „Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht“ bleibt es bei der bisherigen Regelung: Dieses Modul kann erst abgelegt werden, wenn zuvor die praktische Tätigkeit von drei Jahren (bzw. vier Jahren, wenn die Regelstudienzeit weniger als acht Semester betragen hat) einschließlich der erforderlichen zweijährigen Prüfungstätigkeit vollständig erfüllt wird (§ 9 Abs. 7 WPO, § 5 Abs. 2 S. 3 WiPrPrüfV).“
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