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EU-Kommission: Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung soll gestärkt werden

Die EU-Kommission hat am 20.7.2021 ein Paket von Gesetzgebungsvorschlägen vorgelegt, mit denen sie die Vorschriften der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärken will. Dazu zählt auch ein Vorschlag zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Die Kommission schlägt außerdem eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro vor, mit einer Ausnahme für Transaktionen zwischen Privatleuten. Valdis Dombrovskis, Exekutiv-Vizepräsident für eine Wirtschaft im Dienste der Menschen, sagte: „Jeder neue Geldwäscheskandal ist einer zu viel – und zugleich ein Weckruf, dass wir weiter daran arbeiten müssen, die Lücken in unserem Finanzsystem zu schließen.“

Das heute vorgelegte Paket besteht aus vier Gesetzgebungsvorschlägen:

  • einer Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung mit unmittelbar geltenden Vorschriften – auch für die Bereiche Kundensorgfaltspflicht und wirtschaftliches Eigentum;
  • der Sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die die Richtlinie 2015/849/EU ersetzen soll und Bestimmungen enthält, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, wie die Vorschriften zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten;
  • einer überarbeiteten Fassung der Geldtransfer-Verordnung von 2015 (Verordnung 2015/847), die die Rückverfolgung von Krypto-Transfers ermöglichen soll.

Eine neue EU-Behörde für die Geldwäschebekämpfung (AMLA)

Ein zentraler Bestandteil des heutigen Legislativpakets ist die Schaffung einer neuen Behörde, die die Aufsicht über die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU verändern und die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen (FIU) verbessern wird. Die neue EU-Geldwäschebekämpfungsbehörde wird als Zentralstelle die Arbeiten der nationalen Behörden koordinieren, um sicherzustellen, dass der private Sektor die EU-Vorschriften korrekt und einheitlich anwendet. Darüber hinaus wird sie die zentralen Meldestellen bei der Verbesserung ihrer analytischen Kapazität, was illegale Finanzströme angeht, unterstützen und die zentralen Meldestellen zu einer wesentlichen Informationsquelle für die Strafverfolgungsbehörden machen.

Die neue Behörde wird insbesondere:

  • ein einheitliches integriertes System für die EU-weite Beaufsichtigung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schaffen, das auf gemeinsamen Aufsichtsmethoden und konvergenten, hohen Aufsichtsstandards beruht;
  • einige der risikoreichsten, in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten tätigen Finanzinstitute direkt beaufsichtigen oder bei unmittelbar drohenden Risiken Sofortmaßnahmen verlangen;
  • die für die anderen Finanzunternehmen zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden beobachten und koordinieren und darüber hinaus auch die Koordinierung der für Nicht-Finanzunternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden übernehmen;
  • die Zusammenarbeit zwischen den nationalen zentralen Meldestellen fördern und diesen Stellen die Koordinierung untereinander sowie gemeinsame Analysen erleichtern, damit auch grenzübergreifende illegale Finanzströme besser aufgedeckt werden können.

Ein einheitliches EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Das einheitliche EU-Regelwerk für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird die einschlägigen Vorschriften EU-weit harmonisieren und beispielsweise detailliertere Bestimmungen zur Kundensorgfaltspflicht, zum wirtschaftlichen Eigentum und zu den Befugnissen und Aufgaben von Aufsichtsbehörden und zentralen Meldestellen enthalten. Bestehende nationale Bankkontenregister sollen miteinander verknüpft werden, um den zentralen Meldestellen einen rascheren Zugriff auf Informationen über Bankkonten und Schließfächer zu ermöglichen. Auch den Strafverfolgungsbehörden will die Kommission Zugang zu diesem System verschaffen und so Ermittlungen bei Finanzstraftaten und die Einziehung illegal erlangter Vermögenswerte in grenzübergreifenden Fällen beschleunigen. Für den Zugriff auf diese Finanzinformationen werden die in der Richtlinie (EU) 2019/1153 für den Austausch von Finanzinformationen vorgesehenen Schutzmaßnahmen gelten.

Vollständige Anwendung der EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf den Krypto-Sektor

Derzeit fallen nur bestimmte Kategorien von Krypto-Dienstleistungsanbietern unter die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Mit der vorgeschlagenen Reform sollen diese Vorschriften auf den gesamten Krypto-Sektor ausgeweitet und alle Diensteanbieter der Sorgfaltspflicht bei der Feststellung der Kundenidentität unterworfen werden. Die heutigen Änderungen werden sicherstellen, dass Transfers von Kryptowerten wie Bitcoin vollends nachverfolgt werden können. Auch werden sie es ermöglichen, deren potenzielle Nutzung für Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecke zu verhindern und aufzudecken. Zudem werden anonyme Krypto-„Geldbörsen“ untersagt und damit die EU-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vollumfänglich auf den Krypto-Sektor angewandt.

EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro

Hohe Barzahlungen lassen sich nur schwer aufdecken und stellen für Straftäter somit eine gute Gelegenheit zur Geldwäsche dar. Aus diesem Grund hat die Kommission heute eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro vorgeschlagen. Dieses EU-weite Limit ist hoch genug, um den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel nicht infrage zu stellen und erkennt zugleich die wichtige Rolle des Bargeldes an. Solche Obergrenzen bestehen bereits in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, doch sind die Beträge unterschiedlich hoch. Nationale Obergrenzen unter 10.000 Euro können beibehalten werden. Eine Begrenzung hoher Barzahlungen erschwert es Straftätern, schmutziges Geld zu waschen. Für Transaktionen zwischen Privatleuten, zum Beispiel beim Gebrauchtwagenkauf, gilt die Obergrenze nicht. Zusätzlich dazu wird die Bereitstellung anonymer Krypto-“Geldbörsen“ untersagt, so wie schon heute bei anonymen Bankkonten der Fall.

Drittländer

Die Geldwäsche ist ein weltweites Phänomen, das intensive Zusammenarbeit auf internationaler Ebene erfordert. Schon heute arbeitet die Kommission eng mit ihren internationalen Partnern zusammen, um den Umlauf schmutzigen Geldes weltweit zu bekämpfen. Die Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action Task Force, FATF), die die weltweite Entwicklung bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beobachtet, gibt Länderempfehlungen aus. Wird ein Land von der FATF geführt, wird diese Einstufung von der EU übernommen. Es wird zwei der FATF-Einstufung entsprechende EU-Listen geben: eine „schwarze“ und eine „graue“. Dieser Einstufung entsprechend wird die EU Maßnahmen treffen, die den Risiken des betreffenden Landes angemessen sind. Darüber hinaus wird die EU auch nicht von der FATF gelistete Länder in ihre Listen aufnehmen können, wenn ihre eigene Bewertung ergibt, dass diese eine Bedrohung für das Finanzsystem der EU darstellen.

Die Kommission und die neue Geldwäschebekämpfungsbehörde werden auf ein vielfältiges Instrumentarium zurückgreifen können, das es ihnen ermöglicht, mit dem sich rasch wandelnden und komplexen internationalen Umfeld und seinen immer neuen Risiken Schritt zu halten.

(Meldung EU-Kommission vom 20.7.2021)