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BFH: Gemischt genutzte Gebäude keine Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Der BFH hat mit Urteil vom 15.4.2021 – IV R 32/18 – entschieden:

Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2021-1750-2