Der BFH hat mit Urteil vom 15.4.2021 – IV R 32/18 – entschieden:
Wohnungsbauten i.S. des § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG sind Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Gemischt genutzte Gebäude werden nicht erfasst.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext BB-Online BBL2021-1750-2