Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst «Lieferando» die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben.
Urteil: Kuriere müssen Bikes und Handys nicht mitbringen – WESER-KURIER
Angestellte Fahrradboten müssen ihre Ausrüstung nicht zwingend selbst mitbringen. Das hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt im Fall von zwei Kurieren entschieden, die vom Essens-Lieferdienst «Lieferando» die Bereitstellung von dienstlichen Fahrrädern und Smartphones verlangt haben.