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WPK: Qualitätskontrolle 2020 – Maßnahmen im Qualitätskontrollverfahren unverändert auf niedrigem Niveau

Ende 2020 waren 3071 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt (2019: 3132). In diesen Praxen waren am Jahresende nahezu unverändert rund 61 % aller WP/vBP tätig. 68 % der Wirtschaftsprüfer und 16 % der vereidigten Buchprüfer sind weiterhin befugt, gesetzliche Abschlussprüfungen durchzuführen. Die Kommission für Qualitätskontrolle (QfQK) wertete 351 Qualitätskontrollberichte (2019: 413) aus. Lediglich nach 43 Qualitätskontrollen (12 %, Vorjahr: 14 %) waren Auflagen und/oder Sonderprüfungen erforderlich, weil die festgestellten Mängel von den Praxen nicht schon in oder nach der Qualitätskontrolle beseitigt wurden. Der Schwerpunkt der festgestellten Mängel lag unverändert wie schon in den Vorjahren im Bereich der Auftragsabwicklung, insbes. in der Anwendung des risikoorientierten Prüfungsansatzes. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat 2020 insgesamt sechs Fortbildungs- und zwei Ausbildungsveranstaltungen für Prüfer für Qualitätskontrolle an verschiedenen Orten unter Beachtung der Hygieneregeln durchgeführt. Insgesamt haben 147 Berufsangehörige (PfQK und Nicht-PfQK) an den Veranstaltungen teilgenommen. Die KfQK hat den Vorstand über 16 Vorgänge informiert. Mitglieder der KfQK haben an 23 Qualitätskontrollen teilgenommen. Bei zwei Prüfern für Qualitätskontrolle wurden von der Kommission für Qualitätskontrolle Untersuchungen durchgeführt, die zwischenzeitlich abgeschlossen werden konnten. Die KfQK hat darüber hinaus 2020 einen neuen „Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“ veröffentlicht. Der „Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“ von 2017 wurde aktualisiert. Die zuletzt 2015 veröffentlichten „Beispiele für Mängel des Qualitätssicherungssystems“ wurden aktualisiert, um „Beispiele für Einzelfeststellungen von erheblicher Bedeutung“ ergänzt und Ende 2020 veröffentlicht.

(Neu auf WPK.de vom 21.8.2021)