Gesetzesentwurf gekippt: Skandale ohne Folgen


Das Verbandssanktionengesetz ist vom Tisch, berichtet die FAZ: „Gescheitert sei das Vorhaben unter anderem an dem Umgang mit internen Ermittlungen, also Untersuchungen, die Unternehmen selbst anstellen, um Fehlverhalten von Mitarbeitern aufzuspüren. Die Ergebnisse daraus hätten nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden können, weil sich das Unternehmen dabei nicht auf das Verteidigerprivileg berufen könnte, argumentierte Luczak. Seiner Meinung nach wäre das kontraproduktiv gewesen. Solche Untersuchungen hätten in Zukunft dann gar nicht mehr stattgefunden. Für die Union sei das nicht verhandelbar gewesen, stellte der Rechtsanwalt klar.“