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BFH: Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG (jetzt § 20 Abs. 6 S. 4 EStG)

Der BFH hat mit Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 – VIII R 11/18 – entschieden:

Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen.

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext BB-Online BBL2021-1431-4