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DRSC: Beschluss zur Schaffung eines neuen nationalen Funding-Mechanismus für internationale und europäische Standardsetzungsinitiativen

Mit den sich rapide entwickelnden Bestrebungen auf internationaler und europäischer Ebene zur Schaffung neuer Standardsetzer im Bereich der Nachhaltigkeit wird immer deutlicher, dass für den Aufbau dieser Organisationen in den kommenden Monaten signifikante Finanzmittel benötigt werden.

Auf internationaler Ebene wird bei der IFRS Foundation voraussichtlich im November dieses Jahres neben dem International Accounting Standards Board (IASB) ein neuer International Sustainability Standards Board (ISSB) eingerichtet. Auf europäischer Ebene soll die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) nach dem Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zum Standardsetzer für Nachhaltigkeitsberichterstattung ausgebaut werden und die Statutenänderung bis Jahresende abgeschlossen sein.

Der Verwaltungsrat des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) stellt sich dieser Aufgabe und hat auf seiner Sitzung am 1.6.2021 die Schaffung eines neuen nationalen Funding-Mechanismus für internationale und europäische Standardsetzungsinitiativen beschlossen. Es folgt damit ähnlichen Initiativen in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Dänemark.

Hierzu hat der Verwaltungsrat folgende Eckpunkte beschlossen:

  1. Das DRSC wird bis Jahresende 2021 einen neuen nationalen Funding-Mechanismus für die Finanzierung internationaler und europäischer Standardsetzer errichten. Dies umfasst die Standardsetzungsinitiativen der IFRS Foundation, also des neuen ISSB als auch des IASB. Auf europäischer Ebene steht die Finanzierung von EFRAG im Vordergrund, die künftig auch als europäischer Standardsetzer im Bereich der Nachhaltigkeit fungieren soll.
  2. Der nationale Funding-Mechanismus soll sich in seinen Grundzügen an dem bestehenden Mechanismus für den deutschen Finanzierungsbeitrag zu den Aktivitäten des IASB orientieren. Die Finanzierungsbeiträge sollen die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft widerspiegeln; die Beiträge sind jedoch klar freiwilliger
  3. Der nationale Funding-Mechanismus soll die Entwicklung international konsistenter Standards fördern. Die Standards sollen deutschen gesamtwirtschaftlichen und -gesellschaftlichen Interessen entsprechen, in einem geordneten Verfahren entwickelt und für berichtende deutsche Unternehmen praktikabel sein. Er dient nicht zur Finanzierung von Initiativen, die diesen Zielen entgegenstehen.
  4. Die Möglichkeit zum Beitrag darf nicht einem Teil der deutschen Gesellschaft vorbehalten werden. Der neue Mechanismus soll es insbesondere erlauben, über den Mitgliederkreis des DRSC hinaus auch anderen Unternehmen und Stakeholdergruppen einen freiwilligen Beitrag zu leisten. Dies gilt auch für die Aktivitäten von EFRAG.
  5. Die Sammlung freiwilliger Beiträge soll in getrennten Töpfen erfolgen, so dass die beitragenden Stakeholder jeweils gezielt auch einzelne Standardsetzer unterstützen können. Mit Blick auf EFRAG soll dies – je nach der Art der Änderung deren Statuten – auch in Form freiwilliger Beiträge getrennt nach Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung möglich sein.
  6. Es wird generell – wie bei den derzeitigen deutschen Finanzierungsbeiträgen zu IASB Aktivitäten – aufgrund der Freiwilligkeit der Beiträge keine Finanzierungsgarantien für einzelne Standardsetzer geben. Mit Blick auf die EFRAG Aktivitäten zur Übernahme von IFRS in EU-Recht könnten diese im Einzelfall vom DRSC freiwillig finanziell gestützt werden.

Der DRSC-Verwaltungsratsvorsitzende des Dr. Nicolas Peter kommentiert den Beschluss wie folgt: „Der neue nationale Funding-Mechanismus ist ein wichtiges sichtbares Signal der Unterstützung für die sich rasch fortentwickelnde Nachhaltigkeitsberichterstattung. Deutschland kann hier nicht zurückstehen und unsere finanziellen Beiträge müssen die Stärke unserer Wirtschaftskraft widerspiegeln. Die Entwicklung einer konsistenten internationalen Standardsetzung ist gesamtwirtschaftlich äußerste bedeutsam. Wir wollen die Grundlagen für deren Finanzierung sichern.“

Der DRSC-Präsident Georg Lanfermann, WP/StB, hebt hervor: „Die Schaffung des nationalen Funding-Mechanismus ist ein weiterer wichtiger Schritt mit Blick auf die Erweiterung der DRSC Aktivitäten, wo wir zum Jahresende die Einrichtung eines besonderen Fachausschusses für Nachhaltigkeitsberichterstattung abgeschlossen haben werden. Wir wollen uns noch stärker gegenüber der Breite der Gesellschaft öffnen und die nationale Plattform für den Austausch über Fragen der breiteren Unternehmensberichterstattung bilden. “

DRSC-Vize-Präsident Prof. Dr. Sven Morich ergänzt: „Das Funding-Modell wurde bereits in der Vergangenheit erfolgreich bei der Finanzierung des IASB Aktivitäten im Bereich der Finanzberichterstattung erprobt. Gerade die Finanzierungsbeiträge für EFRAG sollten angesichts der anstehenden wichtigen Aufgabenerweiterung nicht nur exklusiv den DRSC-Mitgliedern vorbehalten sein, sondern auch für andere Stakeholdergruppen geöffnet werden.“

(www.drsc.de)