Die Bundesregierung hat dem Bundestag die Stellungnahme des Bundesrates (19/29644) zu ihrem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (19/28652) zugeleitet. Mit dem Gesetz soll eine EU-Richtlinie von 2016 in nationales Recht umgesetzt werden. Dem in der Stellungnahme des Bundesrats gemachten Vorschlag, dieses Gesetzgebungsverfahren zu nutzen, um wegen der Corona-Pandemie die Frist für die Angabe der Einkommensteuererklärung um drei Monate zu verlängern, hat die Bundesregierung mittlerweile zugestimmt.
(Quelle: hib 692/2021 vom 25.5.2021)