Rotorblätter eines Windrads von unten mit Textfreiraum PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1087600012 Rotor blades a Windrads from below with Text space PUBLICATIONxINxGERxSUIxAUTxHUNxONLY 1087600012

BAG: Eisenschutzarbeiten an Schiffen – Oberflächenarbeiten an Rotorblättern von Windkraftanlagen

Das BAG hat mit Urteil vom 27. 1. 2021 – 10 AZR 384/18, ECLI:DE:BAG:2021:270121.U.10AZR384.18.0 – entschieden

1. Industrielle Entrostungs- und anschließende Oberflächenbeschichtungsarbeiten sind baulich iSv. § 1 Abs. 2 Abschn. IV Nr. 2 der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes, auch wenn sie nicht an Gebäuden, sondern an Schiffen ausgeführt werden (Rn. 19 ff.).

2. In einer Werkstatt ausgeführte Korrosionsschutz- und daran anschließende Oberflächenbeschichtungsarbeiten an Rotorblättern von Windkrafträdern werden nicht vom betrieblichen Geltungsbereich der Verfahrenstarifverträge des Baugewerbes erfasst (Rn. 45 ff.).

3. Die Verjährung wird nicht nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 Fall 1 BGB durch eine Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft gehemmt, mit der sie Beitragsforderungen gegen einen – aus ihrer Sicht – baugewerblichen Betrieb für mehr als einen Kalendermonat geltend macht, ohne dass erkennbar ist, welche Beiträge jeweils auf die einzelnen Kalendermonate entfallen (Rn. 76 ff.)

(Orientierungssätze)

Volltext: BB-ONLINE BBL2021-1331-2