Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes (19/29558) zu dem Protokoll vom 19.1.2021 zur Änderung des Abkommens vom 30.3.2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Irland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 3.12.2014 geänderten Fassung vorgelegt. Der Entwurf nimmt Änderungen entsprechend dem BEPS-Mindeststandard zur Verhinderung von schädlichem Steuerwettbewerb auf.
(Quelle: hib 640/2021 vom 14.5.2021)