Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem die Beihilfe für nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wurde, für nichtig (Urteil in den Rechtssachen T-816/17 Luxemburg/Kommission und T-318/18 Amazon EU Sàrl und Amazon.com, Inc./Kommission).
Nach Auffassung des Gerichts hat die Kommission rechtlich nicht hinreichend nachgewiesen, dass die Steuerlast einer europäischen Tochtergesellschaft des Amazon-Konzerns zu Unrecht verringert worden wäre.
(Quelle: PM Nr. 79/21 EuG vom 12.5.2021)