Der BFH hat mit Urteil vom 10.2.2021 – IV R 35/19 – entschieden:
1. Sog. Von-bis-Werten in der Zulassungsbescheinigung Teil I kommt nur insoweit Bindungswirkung für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer zu, als die vorgegebenen Mindestwerte nicht unterschritten bzw. die Höchstwerte nicht überschritten werden dürfen.
2. Zur Zulässigkeit von Entscheidungen aufgrund einer Beratung im Rahmen einer Videokonferenz.
(Amtliche Leitsätze)
Volltext BB-Online BBL2021-1046-1