Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Steuerhinterziehung und versuchter Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt. Ferner hat es gegen ihn die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.533.986,76 Euro angeordnet.


