Cum-Ex-Skandal: Verschleppte die BaFin die Aufdeckung?


Die BaFin bestätigte auf Anfrage, der Hinweis sei „durch das zuständige Fachreferat bankaufsichtlich aufgegriffen“ worden. Jedoch sei damals die Weitergabe von Informationen „an andere Behörden, insbesondere Steuerbehörden“ wegen der Verschwiegenheitspflichten des Kreditwesengesetzes nicht erlaubt gewesen. Erst 2015, so die BaFin, sei dies durch eine Gesetzesänderung möglich geworden.

Die Staatsanwaltschaft Köln, momentan mit unzähligen Cum-Ex-Verfahren beschäftigt, widerspricht dem entschieden. Eine Verschwiegenheitspflicht für mutmaßliche Steuerhinterzieher „besteht weder aktuell noch hat sie in der Vergangenheit bestanden“. Es habe auch im Jahr 2015 keine dafür relevante Änderung des Gesetzes gegeben, wie ein Sprecher mitteilte. Konfrontiert mit der klaren Ansage aus Köln schweigt die BaFin.

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