WPK: Einsatz für erhöhte Impfpriorität für WP/vBP

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) setzt sich auf Länderebene für die zeitnahe Feststellung ein, dass auch WP/vBP als Teil der Kritischen Infrastruktur und der Rechtspflege zum Personenkreis der dritten Priorisierungsgruppe gehören (erhöhte Impfpriorität). Nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 der Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit haben Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, mit erhöhter Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung. Der Freistaat Sachsen hat am 22.4.2021 festgestellt, dass zu diesem Personenkreis auch WP/vBP gehören. Nach einer Auskunft des Teams Corona-Bürgeranfragen des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz wird WP/vBP eine erhöhte Impfpriorität als Personen in besonders relevanten Positionen der Rechtspflege attestiert (§ 4 Abs. 1 Nr. 4b Coronavirus-Impfverordnung). Die WPK dringt auf entsprechende Feststellungen in allen anderen Bundesländern.

(Neu auf WPK.de vom 23.4.2021)

→ Unterdessen setzt sich der Deutsche Steuerberaterverband wegen des starken Engagements der steuerberatenden Berufe in der Corona-Pandemie neben einer Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärungen 2020 auch für eine Verschiebung der Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Veröffentlichung der Jahresabschlüsse der kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften ein (PM DStV vom 26.4.2021).