Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsverordnung will die Bundesregierung ein transparentes Investitionsprüfungsrecht, Rechtssicherheit beim Erwerb von Unternehmensbeteiligungen durch Investoren von außerhalb der EU durch angepasste Prüf- und Meldepflichten erreichen.
Das Bundeskabinett hat am 27.4.2021 mit Beratungen über eine Anpassung der Außenwirtschaftsverordnung die im vergangenen Jahr begonnene Überarbeitung des nationalen Investitionsprüfungsrechts abgeschlossen. Es fügt sich nun vollständig in den neuen EU-Rechtsrahmen ein. Diese EU- Screening-Verordnung ist eine Reaktion auf den verschärften geoökonomischen Wettbewerb und seit 11.10.2020 wirksam. Die EU trägt damit der Tatsache Rechnung, dass konkrete Investitionsvorhaben immer häufiger sicherheitsrelevanten politisch-strategischen Interessen dienen.
Insbesondere werden die Meldepflichten für Investitionen an den erweiterten Prüfrahmen der EU-Screening-Verordnung angepasst. Künftig lösen deshalb Investitionen in Zukunfts- und Hochtechnologie-Sektoren wie etwa Künstliche Intelligenz, autonomes Fahren, Halbleiter, Optoelektronik oder Quantentechnologie eine Meldepflicht aus. Das gilt allerdings erst ab einem Anteilserwerb von 20 Prozent. Davon profitieren insbesondere Start-ups und Finanzinvestoren.
Durch die konkrete Formulierung des Anwendungsbereichs wird das Investitionsprüfungsrecht transparenter und schafft mehr Rechtssicherheit für die am Erwerb Beteiligten.
(PM BReg vom 27.4.2021)