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EuGH: Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Umsatzsteuerhinterziehung in einer vorhergehenden Umsatzstufe ohne Beteiligung des Steuerpflichtigen

Der EuGH hat mit Beschluss vom 14.4.2021 – C-108/20 – entschieden:

Die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Praxis nicht entgegensteht, nach der einem Steuerpflichtigen, der Waren erworben hat, die Gegenstand einer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe der Lieferkette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung waren, und der davon wusste oder hätte wissen müssen, das Recht auf Vorsteuerabzug versagt wird, obwohl er an dieser Steuerhinterziehung nicht aktiv beteiligt war.

(Tenor)

Volltext BB-Online BBL2021-983-2