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IDW: Neufassung von IDW PH 9.140 (07.2026) zur Qualitätskontrolle

Der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW hat am 6.7.2026 eine Neufassung des IDW-Prüfungshinweises „Zur Durchführung der Qualitätskontrolle (IDWPH9.140)“ verabschiedet. Eine Änderungsfassung sowie die Anlagen sind für IDW-Mitgliederonlineverfügbar. Bei der Aktualisierung wurde im Wesentlichen die Anlage 5 neu gefasst; sie betrifft die Regelungen zur Auftragsabwicklung bei Konzernabschlussprüfungen. Die aktualisierte Anlage basiert nunmehr auf den Anforderungen des ISA [DE] 600 (Revised). Im Vergleich zur bisherigen Anlage 5 enthält die überarbeitete Fassung ausgewählte Fragen zu den bedeutsamen Kernaktivitäten einer Konzernabschlussprüfung auf Ebene des Konzernabschlussprüfers statt der bisherigen Fokussierung auf die Besonderheiten einer Konzernabschlussprüfung. DarüberhinauswurdeAnlage4punktuell geändert. Anlage 4 behandelt die Beurteilung der Einhaltung der Regelungen zur Auftragsabwicklung bei Jahresabschlussprüfungen nach § 316 HGB. Es wurde vor allem ein neuer Abschnitt G aufgenommen, er betrifft die Beurteilung nach § 317Abs. 3b HGB im Zusammenhang mit der Verpflichtung zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts (EIB)). Änderungen wurden außerdem in den Vorbemerkungen vorgenommen. Die Änderungsfassung des IDW PH 9.140 (07.2026) kann unter www.idw.de abgerufen werden. Alle Anlagen des IDW PH 9.140 (07.2026) stehen für IDW-Mitglieder im Excel-Format zum Download bereit. In der Online-Ausgabe der IDW-Verlautbarungen aus dem IDW Verlag ist der neu gefasste Prüfungshinweis ebenfalls verfügbar.

(IDW Aktuell vom 10.7.2026)