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BAG: (Freigestelltes) Betriebsratsmitglied – fiktiver Beförderungsanspruch – Höhe der Vergütung entgegenstehende Rechtskraft

BAG, Urteil vom 15. April 2026 – 7 AZR 114/25 –
Einzelstichworte:

  1. Der Umfang der Rechtskraft (§ 322 ZPO) einer rechtskräftigen Abweisung des
    (Wider-)Feststellungsantrags eines Arbeitgebers, dass ein Arbeitnehmer zutreffend in
    eine bestimmte Entgeltstufe eines bestimmten Tarifvertrags eingruppiert ist (als unbegründet),
    steht der Zulässigkeit eines an eine Eingruppierungsfeststellungsklage angelehnten
    Begehrens des Arbeitnehmers („festzustellen, dass der Arbeitgeber verpflichtet
    ist, ihn in Höhe einer bestimmten anderen Entgeltstufe eines bestimmten Tarifvertrags
    zu vergüten“) nicht entgegen (Rn. 13 ff.).
  2. Bei der Höhe der Vergütung eines auf § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 611a Abs. 2 BGB
    gestützten Anspruchs des Betriebsratsmitglieds unter dem Aspekt seiner fiktiven Beförderung
    auf eine bestimmte freie Stelle kommt es nicht darauf an, welche allgemeine
    Vergütungs„entwicklung“ auf der Stelle möglich gewesen wäre (das Stellen„potential“),
    sondern auf die konkrete Vergütung, die das Betriebsratsmitglied erzielt hätte, wenn
    ihm die Stelle übertragen worden wäre (Rn. 28 ff.).

(Orientierungssätze)