BAG, Urteil vom 15. April 2026 – 7 AZR 114/25 –
Einzelstichworte:
- Der Umfang der Rechtskraft (§ 322 ZPO) einer rechtskräftigen Abweisung des
(Wider-)Feststellungsantrags eines Arbeitgebers, dass ein Arbeitnehmer zutreffend in
eine bestimmte Entgeltstufe eines bestimmten Tarifvertrags eingruppiert ist (als unbegründet),
steht der Zulässigkeit eines an eine Eingruppierungsfeststellungsklage angelehnten
Begehrens des Arbeitnehmers („festzustellen, dass der Arbeitgeber verpflichtet
ist, ihn in Höhe einer bestimmten anderen Entgeltstufe eines bestimmten Tarifvertrags
zu vergüten“) nicht entgegen (Rn. 13 ff.). - Bei der Höhe der Vergütung eines auf § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 611a Abs. 2 BGB
gestützten Anspruchs des Betriebsratsmitglieds unter dem Aspekt seiner fiktiven Beförderung
auf eine bestimmte freie Stelle kommt es nicht darauf an, welche allgemeine
Vergütungs„entwicklung“ auf der Stelle möglich gewesen wäre (das Stellen„potential“),
sondern auf die konkrete Vergütung, die das Betriebsratsmitglied erzielt hätte, wenn
ihm die Stelle übertragen worden wäre (Rn. 28 ff.).
(Orientierungssätze)

