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IAASB: Unverbindliche Leitlinien zur erweiterten externen Berichterstattung (Extended External Reporting – EER)

Am 6. 4.2021 veröffentlichte der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) die unverbindlichen Leitlinien zur Anwendung von International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information (kurz ISAE 3000) auf Assurance-Aufträge zur erweiterten externen Berichterstattung (Extended External Reporting, EER).

Anwendbar sind die Leitlinien vor allem auf Aufträge im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung, die in Zukunft zunehmend an Bedeutung gewinnen werden.

Erhöhung der Glaubwürdigkeit von EER-Berichten

In den Leitlinien werden zehn ausgewählte Fragestellungen bei der Anwendung des ISAE 3000 (Revised) behandelt, um die einheitliche und qualitativ hochwertige Anwendung von ISAE 3000 (Revised) bei Aufträgen zur externen Berichterstattung zu fördern. Zugleich soll die Glaubwürdigkeit von EER-Berichten erhöht werden.

Die Leitlinien befassen sich mit einer Reihe übergreifender Themen, z. B. der Ausübung der kritischen Grundhaltung, den Voraussetzungen für einen Assurance-Auftrag sowie mit spezifischen technischen Fragen. Zudem enthalten die Leitlinien Erläuterungen und Beispiele zum besseren Verständnis der Unterscheidung zwischen Aufträgen zur Erlangung einer begrenzten Sicherheit und solchen zur Erlangung einer hinreichenden Sicherheit.

Die Leitlinien und weiterführende Informationen sind auf der Internetseite des IAASB verfügbar.

(Neu auf WPK.de vom 13.4.2021)