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Verbraucherzentrale Hamburg: Regelungen zum Widerrufsbutton gelten seit 19.6.2026

Viele Verträge sind mit wenigen Klicks abgeschlossen. Wer sie widerrufen möchte, musste bislang oft nach Formularen suchen oder umständlich Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen. Seit dem 19.6.2026 gilt deshalb eine neue Regel: Anbieter müssen für online geschlossene Verträge eine gut sichtbare Widerrufsfunktion vorhalten. Vgl. im Übrigen die vollständige Meldung.

(PM Verbraucherzentrale Hamburg vom 12.6.2026)