Der Fachausschuss für Krankenhaus-, Gesundheits- und Sozialwirtschaft (KHFA) des IDW hat die Neufassung der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung von Krankenhäusern (IDW RS KHFA 1) verabschiedet. Die Anpassung des IDW RS KHFA 1 (Stand: 15.7.2016) ist insbes. aus folgenden Gründen erforderlich geworden:
- Anpassung der Betriebskostenfinanzierung durch die Kassen. Seit 2020 werden die Kosten des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung nicht mehr über die Fallpauschalen vergütet. Stattdessen erhalten die Krankenhäuser ein kostendeckendes Pflegebudget,
- Ergänzungen durch die Anpassung der Ermittlung von Mehr- und Mindererlösausgleichen durch den Gesetzgeber,
- Anpassungen durch den Gesetzgeber im Zusammenhang mit Zuschlägen für Ausbildung und Ausbildungsstätten,
- Redaktionelle Anpassungen aufgrund von Änderungen von weiteren Gesetzen.
Gegenüber dem im Oktober 2025 zur Konsultation gestellten Entwurf wurden nur noch einige klarstellende Ergänzungen bzw. Anpassungen vorgenommen, u. a. bezüglich der Bilanzierung von unfertigen Leistungen. Der IDW RS KHFA 1 (Stand: 27.04.2026) ist in IDW Life 6/2026 veröffentlicht. Im IDW Verlag ist er als Print on Demand erhältlich.
(IDW Aktuell vom 10.6.2026)

