29. Dezember 2020 Kabinett verabschiedet Regionalpläne Windenergie Moratorium endet wie geplant zum 31. Dezember 2020 KIEL. Die Landesregierung hat die Regionalpläne Windenergie endgültig beschlossen. Mit dem Auslaufen des bisherigen Windenergie-Moratoriums zum 31. Dezember 2020 werden die neuen Regionalpläne wirksam. Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack äußerte sich zufrieden mit dem Ergebnis: Wir bringen damit endlich einen teils sehr konfliktreichen Planungsprozess zu einem erfolgreichen Abschluss. Ich kann gut verstehen, dass immer noch nicht jeder in jedem Einzelfall mit dem Ergebnis zufrieden sein kann. Das ist bei einem Projekt dieser Größenordnung mit derart vielen unterschiedlichen Akteuren und ihren zum Tei

IDW: Änderungen des IDW PH 9.970.31 und des IDW PH 9.970.32

Vor dem Hintergrund der Änderungen des KWKG durch das Kohleausstiegsgesetz vom 08.08.2020 sowie durch das Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 war es erforderlich, zwei Prüfungshinweise des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) zu aktualisieren.

Es handelt sich um folgende Prüfungshinweise:

  • IDW PH 9.970.31: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 3 KWKG 2020 im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen sowie
  • IDW PH 9.970.32: Besonderheiten der Prüfung nach § 30 Abs. 1 Nr. 4 KWKG 2020 im Zusammenhang mit der Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältespeichern.

Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung wurde die Kurzbezeichnung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes von KWKG zu KWKG 2020 geändert.

Im Hinblick auf die Antragstellung auf Förderung von Wärme- und Kältenetzen (IDW PH 9.970.31) ist künftig die Höhe des Zuschlags für den Neu- und Ausbau von Wärmenetzen ausschließlich abhängig von den Investitionskosten und nicht mehr nicht mehr verknüpft mit dem Nenndurchmesser der Wärmeleitungen (§ 19 KWKG 2020). Nach Auskunft des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sollen Antragsteller jedoch auch künftig die Leitungslängen je Nenndurchmesser angeben, um das jeweilige Neu- und Ausbauprojekt identifizieren zu können.

Im Zusammenhang mit der Förderung von Wärme- und Kältespeichern wurde bereits 2017 ebenfalls eine Regelung zum Vorbescheid eingeführt. Diese hat in der Praxis wenig Relevanz. Nunmehr wurde die Überarbeitung genutzt, den IDW PH 9.970.32 um entsprechende Ausführungen zum Vorbescheid zu ergänzen.

Die Anwendung der gesetzlichen Änderungen des KWKG 2020 stehen unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Der vorliegende IDW-Prüfungshinweis wurde unter der Annahme erarbeitet, dass die Genehmigung ohne Einschränkungen erteilt wird. Es empfiehlt sich, das Unternehmen im Rahmen des Antragsbestätigungsschreibens auf diesen Genehmigungsvorbehalt hinzuweisen.

Die IDW-Prüfungshinweise sind in Heft 4/2021 der IDW Life veröffentlicht worden.

(IDW Aktuell vom 9.4.2021)