Das Gesetz zur Umsetzung der RL (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge und zur Regelung der Förderung klimaneutraler Mobilität wurde am 18.5.2025 im BGBl. verkündet und tritt im Wesentlichen am 20.11.2026 in Kraft.
(BGBl. 2026 I Nr. 139 vom 18.5.2026)

