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BFH: Vertretungszwang beim BFH auch bei Mittellosigkeit eines Beteiligten

NV: Dem Vertretungszwang beim Bundesfinanzhof steht wegen der Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen, die Mittellosigkeit eines Beteiligten nicht entgegen.

BFH, Beschluss vom 27.4.2026 – V B 9/25

(Amtlicher Leitsatz)