Veränderungen, Ziele und Ausblick im Jahrespressegespräch 2026
Essen. „Der Sozialstaat ist – allen Unkenrufen zum Trotz – in seinem Bestand nicht in Gefahr. Daran vermögen weder Zeiten leistungserweiternder noch leistungseinschränkender Reformen etwas zu ändern. Über die Rechtmäßigkeit der Gesetzgebung und Anwendung wachen die Gerichte der Sozialgerichtbarkeit, denn auch der Rechtsstaat funktioniert weiterhin.“ stellte der Präsident des Landessozialgerichtes Dr. Jens Blüggel zu Beginn des heutigen Jahrespressegespräches fest und dankte gemeinsam mit der Vizepräsidentin des Landessozialgerichtes Dr. Dörte Bergmann allen Angehörigen der nordrhein-westfälischen Sozialgerichtsbarkeit für die geleistete Arbeit.
Die Gesamtzahl der Verfahrenseingänge ist 2025 bei den Sozialgerichten erstmals seit 2018 wieder angestiegen (+ 12,76 % ggü. 2024), wobei die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes herausragen (+ 55,79 %). Beim Landessozialgericht bildet sich dies verzögert in einem Zuwachs von insgesamt 6,32 % und der Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz von 44,14 % ab. Im Wesentlichen betreffen diese Zuwächse die Sachgebiete Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitsuchende, was einen konjunkturellen Zusammenhang nahelegt.
Insgesamt handelt es sich um einen bundesweiten Trend, der wesentlich auch dadurch befördert wird, dass Bürgerinnen und Bürger mit KI-Unterstützung erstellte Schriftsätze selbst bei Gericht einreichen. Diese Schriftsätze sind häufig sehr lang und gekennzeichnet von einer Vielzahl oft nicht zielführender Anträge und Verweise auf Rechtsprechung, die nur zum Teil und oft mit anderem Inhalt existiert. Diese Eingaben sind möglicherweise damit zu erklären, dass es für die Rechtschutzsuchenden immer schwerer wird, eine rechtskundige Vertretung zu finden. Zur Ordnung des Prozessstoffes und Steuerung des Verfahrens sind die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialverbände und Gewerkschaften sowie die im Sozialrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von hohem Wert und großer Bedeutung. Gleichwohl nimmt die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte im Sozialrecht seit Jahren ab.
Im Jahr 2025 musste die Sozialgerichtsbarkeit wegen des durch den Haushaltsgesetzgeber angesichts der schwierigen Haushaltslage entschiedenen Wegfalls von 37 befristet gewährten Stellen 10 % der richterlichen Planstellen abbauen, was der Größe eines mittleren Sozialgerichtes entspricht. Auch bei den Justizbeschäftig-ten und Beamten mussten Stellen abgebaut werden. Gleichwohl ist es den Sozialgerichten im vergangenen Jahr gelungen, nahezu genauso viele Verfahren wie 2024 zu erledigen und die Laufzeiten der Verfahren (Klagen und Anträge im einstweiligen Rechtschutz) sogar zu verringern. Aufgrund der deutlich gestiegenen Eingangszahlen vor allem im Bereich des einstweiligen Rechtsschutzes war der Aufbau zusätzlicher Bestände dabei unvermeidbar.
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sowie aktuelle Gesetzesvorhaben werden auch weiterhin ihren Niederschlag in der Zunahme der Eingangszahlen, gerade in der Arbeitslosenversicherung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende finden.
Die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz und die nicht selten anschließenden Beschwerdeverfahren belasten schon jetzt viele Kammern der Sozialgerichte und Senate des Landessozialgerichts bereits seit dem vergangenen Jahr stark. „Bei bspw. 20 neuen Anträgen auf einstweiligen Rechtsschutz im Monat ist einer Richterin bzw. einem Richter am Sozialgericht angesichts der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialgerichte, das konkrete Begehren der Bürgerinnen und Bürger zu ermitteln und den Sachverhalt umfassend aufzuklären, die Bearbeitung daneben anhängiger Hauptsacheverfahren deutlich erschwert. Diese Situation dauert an.“
In naher Zukunft werden sich prognostisch die Eingänge in beiden Instanzen weiter spürbar erhöhen. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende verabschiedet. Er sieht Änderungen im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) ab dem 01.07.2026 vor. Insbesondere sind strengere Sanktionsregelungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sowie eine strengere Prüfung vorhandenen Vermögens und der Angemessenheit der Wohnung vorgesehen. Dies wird zu mehr Anlässen für sozialgerichtliche Auseinandersetzungen führen.
Weiterführende Informationen enthält der Jahresbericht 2025 unter:


