BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter zur geplanten Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der GKV:
Berlin, 17. April 2026. „Die Bundesgesundheitsministerin hat mutig wesentliche Teile des Reformpakets in die Gesetzgebung getragen. Respekt. Das Gesundheitswesen ist krank – und die Medizin, die Warken verschreibt, notwendig.
Insbesondere ist zu begrüßen, dass ein Großteil der 66 Maßnahmen umgesetzt werden soll. Damit kommt die Ministerin unserem Vorschlag eines Ausgabenmoratoriums sehr nah. Mit diesem Reformpaket könnten Einsparungen in Höhe von 20 Milliarden Euro gelingen.
Umso erstaunlicher ist, dass Vorschläge, die die Kommission ausdrücklich abgelehnt hat, nun erneut auftauchen.
Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist keine Stärkung des Standortes Deutschland. Im Gegenteil: Sie verteuert die Arbeitskosten für Arbeitgeber, schrumpft das Netto eines gutverdienenden Facharbeiters und senkt den Druck auf Reformen im Gesundheitswesen. Wir fordern Nachbesserungen im Gesetzgebungsverfahren.
Angekündigt war: Die Ausgaben orientieren sich an den Einnahmen. Geliefert wird: eine außerordentliche Steigerung der Einnahmen.
Auch hier zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte für Reformunterlassung. Mehr als fünf Millionen Beschäftigte werden das durch weniger Netto spüren.
Hinzu kommt: Die versicherungsfremden Leistungen für Bürgergeld-Empfänger werden von der Politik nicht übernommen. Auch hier werden die Beitragszahler im Stich gelassen.“

