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BGH: Mit einem Darlehen finanzierter Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch natürliche Person als grundsätzlich private Vermögensverwaltung

Der mit einem Darlehen finanzierte Erwerb von Gesellschaftsanteilen durch eine natürliche Person ist grundsätzlich der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. November 2005 – XI ZR 34/05, BGHZ 165, 43 ff.). Die Ablösung eines solchen Darlehens ist ebenfalls Teil der Vermögensverwaltung.

BGH, Urteil vom 10.3.2026 ­ XI ZR 132/24

(Amtlicher Leitsatz)