©MAGO / robertharding

EuGH: Luxuslederwaren – Aufnahme einer Zahl in Marke, die auf fiktives historisches Vermächtnis hinweist als mögliche Irreführung

Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2008/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass, wenn eine Marke eine Zahl enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf das Gründungsjahr des Unternehmens wahrgenommen werden kann, und durch das lange Zurückliegen dieses Jahres auf ein langjähriges Know-how anspielt, das den Waren, für die die Marke eingetragen ist, eine Qualitätsgarantie und Prestigecharakter verleiht, obwohl ein solches langjähriges Know-how nicht besteht, daraus geschlossen werden kann, dass diese Marke im Sinne dieser Bestimmung geeignet ist, das Publikum zu täuschen.

EuGH, Urteil vom 26.3.2026 – C-412/24

(Tenor)