-tb- Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für „Covid-19-bezogene Mietkonzessionen nach dem 30.6.2021 (Änderungen an IFRS 16)“ veröffentlicht. Die Änderung sieht vor, den Anwendungszeitraum für die praktische Erleichterung in Bezug auf Covid-19-bezogene Mietkonzessionen um 12 Monate vom 30.6.2021 bis zum 30.6.2022 zu verlängern. Dadurch wird Leasingnehmern unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin eine Befreiung von der Beurteilung gewährt, ob im Rahmen der Coronapandemie gewährte Mietkonzessionen eine Leasingmodifikation darstellen. Die EFRAG sieht alle Übernahmekriterien der Europäischen Union erfüllt und empfiehlt deshalb die zeitnahe Implementation. Die Übernahmeempfehlung ist unter https://www.efrag.org/News/Project-484/EFRAGs-Endorsement-Advice-on-Covid-19-Related-Rent-Concessions-beyond-30-June-2021-Amendment-to-IFRS-16- abrufbar.
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