Die Bundesregierung hat keine Pläne, für Anbieter von Online-Glücksspielen eine Quellenbesteuerung im Rahmen des Rennwett- und Lotteriegesetzes einzuführen. Das geht aus ihrer Antwort (19/27564) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/27044) hervor. Eine unterschiedliche Besteuerung in Abhängigkeit davon, wo der Anbieter von Online-Glücksspielen ansässig ist, sei nicht vorgesehen.
BT, Kurzmeldung vom 31.3.2021 (hib 420/2021)