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IASB: ED/2021/3 – Angabevorschriften in den IFRS

-tb- Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf ED/2021/3 zu „Angabevorschriften in den IFRS – Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19)“ veröffentlicht, der Vorgaben für die künftige Erstellung von Angabevorschriften in den IFRS und vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 „Bemessung des beizulegenden Zeitwerts“ und IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“ enthält. In Zukunft soll der allgemeine und detaillierte Informationsbedarf von Abschlussadressaten in übergreifenden bzw. spezifischen Angabezielen abgebildet und damit einer möglichen „Checklisten-Mentalität“ bei der Abschlusserstellung entgegengewirkt werden. Mithilfe der neu erarbeiteten Leitlinien zur Formulierung von Angabevorschriften hat der IASB in einem zweiten Schritt die Angabeabschnitte von IFRS 13 und IAS 19 überarbeitet, um die Eignung der neuen Leitlinien überprüfen und entsprechend diskutieren zu können. Der Entwurf des IASB ist unter https://cdn.ifrs.org/-/media/project/disclosure-initative/disclosure-initiative-principles-of-disclosure/ed2021-3-di-tslr.pdf?la=en abrufbar. Kommentare werden bis zum 21.10.2021 erbeten.