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BGH: Ersetzung der Unterschrift eines mitwirkenden Richters bei nur kurzfristiger Verhinderung

Die nur kurzfristige Verhinderung eines mitwirkenden Richters reicht für die wirksame Ersetzung seiner Unterschrift durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden nach § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht aus.

BGH, Urteil vom 14.1.2026 – XII ZR 23/23

(Amtlicher Leitsatz)