a) Die dem Darlehensnehmer nach § 356b Abs. 1 BGB ausgehändigte Abschrift seines Darlehensantrags muss weder von ihm unterzeichnet noch mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein (Anschluss an Senatsurteil […]
Weiterlesen
a) Die dem Darlehensnehmer nach § 356b Abs. 1 BGB ausgehändigte Abschrift seines Darlehensantrags muss weder von ihm unterzeichnet noch mit dem Abbild seiner Unterschrift versehen sein (Anschluss an Senatsurteil […]
WeiterlesenDas BAG hat mit Urteil vom 17.1.2023 – 3 AZR 158/22 – wie folgt entschieden: 1. Das im sog. E-Mail-to-Fax-Verfahren an das Gericht über einen Dienstleister übermittelte Fax mit eingescannter […]
Weiterlesen