“Die Strukturierung ist nicht trivial, da gibt es einige Fallstricke.
Die Änderung der Emittentengrenzen hat zu einer Renaissance der ELTIFs geführt.
Die ELTIF-Verordnung ist vorrangig vor den KABG. Sie stellt die bisherigen Möglichkeiten der Kreditvergabe auf den Kopf. Grün ist nicht immer grün, sondern es müssen 80 % des Kapitals in nachhaltige Unternehmen investiert werden und sie müssen nach der Auslegungsverordnung Artikel 8 oder 9 auch tatsächlich Reporten.“
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt im Gespräch mit Dr. Oliver Decker, Partner bei Grant Thornton über „Erfahrungen bei der Errichtung eines ELTIF-Fonds“.


