Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) geht davon aus, dass es nicht zu einem massiven Anstieg der Insolvenzen von Verbrauchern und Kleinselbstständigen als Folge der Corona-Pandemie kommen wird. Das hob sie auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag hervor, der als Online-Veranstaltung derzeit (18./19./23.3.2021) stattfindet.Die aktuellen Insolvenzen kleinerer Selbständiger, von Kleinstunternehmen und Freiberuflern sind in der Regel keine reinen „Corona-Insolvenzen“. Andere Gründe, etwa bereits zuvor bestehende Liquiditätsschwierigkeiten oder Faktoren wie eine schwere Erkrankung kommen meist hinzu. Die Corona-Krise ist zwar bisweilen der Auslöser, aber nicht der Grund. „Betriebe, die ein funktionierendes Geschäftsmodell haben und gut wirtschaften, werden in dieser kritischen Phase meist von ihrer Hausbank und ihren Lieferanten gehalten“, erläutert Rechtsanwalt Kai Henning, Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherinsolvenz in der Arbeitsgemeinschaft. Das beobachten übereinstimmend Verwalter, Gerichte und Schuldnerberater.
(PM DAV/AGInsoR Nr. 03/2021 vom 19.3.2021)