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Finanzausschuss des BT: Wirtschaftsprüfer kritisieren verschärfte Haftung

Alle Sachverständigen haben den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (19/26966) prinzipiell begrüßt, gleichzeitig jedoch teilweise deutliche Veränderungen empfohlen. In der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) waren neben dem Gesetzentwurf sieben Initiativen der Oppositionsfraktionen Gegenstand der Diskussion: Ein Gesetzentwurf der AfD (19/27023), zwei Anträge der FDP (19/23120, 19/27186), ein Antrag der Linken (19/22204) sowie drei Anträge von Bündnis 90/Grüne (19/24385, 19/23730, 19/24384).

Besonders intensiv diskutiert wurden die neuen Haftungsobergrenzen für Wirtschaftsprüfer, die Trennung von Beratung und Prüfung der Prüfungsunternehmen sowie die Corporate-Governance-Reformen.

Der Gesetzentwurf sieht eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit dem nach dem Wirecard-Skandal das Vertrauen in den Finanzmarkt Deutschland wieder hergestellt werden soll. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll hoheitliche Befugnisse bekommen, um bei Verdacht von Bilanzverstößen direkt und unmittelbar gegenüber Kapitalmarktunternehmen auftreten zu können. Zudem soll sie ein Prüfungsrecht erhalten und das Recht, die Öffentlichkeit früher als bisher über ihr Vorgehen bei der Bilanzkontrolle zu informieren. Das bisherige zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle soll beibehalten werden.

Zudem sind Abschlussprüfer-Reformen vorgesehen, der Gesetzentwurf sieht Haftungsobergrenzen bis zu 16 Millionen Euro vor. Außerdem soll der Haftungstatbestand von „Vorsatz“ auf „grobe Fahrlässigkeit“ erweitert werden. Die Beratung eines Unternehmens durch dessen Abschlussprüfer soll künftig verboten sein.

Hansrudi Lenz vom Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsprüfungs- und Beratungswesen der Universität Würzburg hielt eine Haftungsverschärfung für Abschlussprüfer für dringend erforderlich. Er führte Studien aus den USA an, wonach sich die Rechnungslegungsqualität dadurch verbessert habe. Dem widersprach Klaus-Peter Naumann vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), Düsseldorf. Das Gesetz würde zu einer existenzbedrohenden Haftung für Wirtschaftsprüfer führen, auch für deren Gehilfen. Er warnte, durch die Erweiterung auf „grobe Fahrlässigkeit“ würde die Branche nicht nur Nachwuchsprobleme bekommen. Auch führe sie zu einer weiteren Verengung des Prüfermarktes. Ähnlich argumentierte Annette Köhler vom Lehrstuhl für Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung und Controlling der Universität Duisburg-Essen. Auch Joachim Hennrichs vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht der Universität zu Köln argumentierte, von der Erweiterung der Haftungsgrenzen sei keine signifikante Verbesserung zu erwarten.

Die Haftungsobergrenze von 16 Mio. Euro hielt unter anderem der Wirtschaftsprüfer Richard Wittsiepe für nicht in jedem Fall angemessen. Für DAX-Unternehmen könne die Grenze möglicherweise zu gering sein. Er empfahl eine Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen bis zum Faktor vier in Abhängigkeit von verschiedenen Indizes. Den Vorschlag, die Haftungsobergrenze als Prozentsatz der Bilanzsumme zu bilden, bewertete Klaus-Peter Naumann (IDW) als wenig praktikabel. Er hielt eher eine Verknüpfung mit dem Prüferhonorar für denkbar. Dagegen sprach sich Klaus Hopt vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, für die im Gesetzentwurf der Regierung vorgesehene Regelung nach festen Obergrenzen aus. Nötig sei eine klare Regelung, sie sollte nicht flexibel gestaltet werden.

Ralf Thomas, Finanzvorstand der Siemens AG, begrüßte den Gesetzentwurf, warnte jedoch vor der vorgesehenen gerichtlichen Ersetzung des Abschlussprüfers bei Bagatellverstößen. Dies würde in der Praxis zu großen Turbulenzen führen. Es sei nahezu unmöglich, den Prüfer kurzfristig zu wechseln. Derzeit würden beispielsweise bei Siemens mehr als 300 Gesellschaften in rund 70 Ländern geprüft. Dazu seien im Jahresverlauf circa 6000 Mitarbeiter des Prüfers im Einsatz. In allen Ländern einen kompletten Wechsel des Prüferteams zu bewerkstelligen, könne kurzfristig nicht gelingen. Der letzte von ihm selbst organisierte Prüferwechsel habe neun Monate gedauert.

Anna Colban vom Financial Reporting Council, London, berichtete von den Finanzmarkt-Reformen im Vereinigten Königreich. Sie referierte, dass die Quersubventionierung vom Berater-Bereich zum Wirtschaftsprüfer-Bereich bei großen Wirtschaftsprüfungsunternehmen den Markteintritt kleiner Gesellschaften erschwere.

Jan Pieter Krahnen vom Leibniz Insitute for Financial Research kritisierte das geplante Festhalten am zweistufigen Verfahren der Bilanzkontrolle, wonach die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung weiterhin mit den regulären, stichprobenartigen Prüfungen beauftragt werde. Er empfahl, dass die BaFin die Regelprüfungen durchführen solle, um Kompetenz und Erfahrung aufzubauen.

Rolf Nonnenmacher, Vorsitzender der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex kritisierte, die Maßnahmen zur Corporate Governance blieben hinter internationalem Standard zurück. Richtig sei, ein wirksames Risiko-Management einzuführen. Jedoch müsse dazu ein Compliance-Management gehören. Zudem werde nach vorliegendem Entwurf keine besondere Sachkenntnis vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses verlangt. Auch Theodor Baums vom Institute for Law und Finance, Frankfurt, betonte, Whistleblowing sei eine wichtige Ergänzung des Compliance-Systems, das im vorliegenden Entwurf fehle.

(hib Nr. 336 vom 16.3.2021)